Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Handelsrecht
Bei der Durchführung von Handelsgeschäften kommt es bisweilen zu Streitigkeiten, in deren Folge vereinbarte Zahlungen nicht geleistet werden. Wir setzen Forderungen aus Handelsgeschäften außergerichtlich und gerichtlich durch, wehren unberechtigte Forderungen ab und betreiben, falls notwendig, die Zwangsvollstreckung aus Titeln.
Gesellschaftsgründung
Die Gründung einer Gesellschaft ist keine bloße Formalie, die es abzuarbeiten gilt, sondern bedeutet für jeden Gesellschafter einen wesentlichen unternehmerischen Schritt. Dies sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Konsequenzen sind weitreichend, meist existenziell, und wollen umfassend bedacht sein. Zur Gründung gehört deshalb eine umfangreiche, praxisorientierte Beratung, nicht einfach bloß das Ausfüllen irgendeines Musters in der Hoffnung, nie wieder in den Vertrag schauen zu müssen. Es geht darum, im Vorfeld der Gründung ein Bewusstsein über die Regelungen herzustellen, die im Streitfall für die Gesellschafter maßgeblich sein sollen.
Gesellschafterstreitigkeiten
Auch der beste Gesellschaftsvertrag schützt nicht vor Streit unter den Gesellschaftern. Wenn es zu Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern kommt, weil Pflichten aus den Verträgen verletzt werden, Meinungsverschiedenheiten im operativen Geschäft bestehen, die Interessen der Gesellschafter nicht mehr übereinstimmen oder Erben in die Gesellschaft eintreten und den Geschäftsanteil verwerten statt fortführen wollen, bedroht das die wirtschaftliche Existenz der gemeinsamen Unternehmung. In einem solchen Fall gilt es unter Beachtung der in der Satzung für diesen Fall aufgestellten Regeln tragfähige Lösungen zu finden. Die Lösungen können in der Abberufung von Geschäftsführern, im Ausschluss eines Gesellschafters oder in der Einziehung von Geschäftsanteilen liegen. Immer stellt sich die Frage, welchen Betrag der ausscheidende Gesellschafter als Abfindung für den Verlust seines Gesellschaftsanteils erhält.
Vereinsrecht
Ein Teil des Gesellschaftsrechts ist die Spezialmaterie des Vereinsrechts. Im Vereinsrecht stellen sich neben den üblichen gesellschaftsrechtlichen Problemen immer wieder Detailfragen, die nur mit vertiefter Kenntnis schnell und zur Zufriedenheit der Vereinsmitglieder gelöst werden können. Dauerbrenner sind die im Rahmen der Vereinsgründungen von den Vereinsregistern immer wieder aufgeworfenen Fragen zur Abgrenzung zwischen wirtschaftlichem und ideellen Verein, Streitfragen um Satzungsregelungen und Haftungsfragen von Vorständen. Auch die Finanzämter stellen hinsichtlich der Satzungsregelungen bei der Anerkennung als gemeinnützige Organisation hohe Anforderungen. Mit sicheren und bewährten Formulierungen vermeiden wir langwieriges Tauziehen mit den Registergerichten und Finanzämtern.