Grundstücks- & Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts beraten und vertreten wir Sie im Grundstücksrecht, im Mietrecht und im WEG-Recht.
Grundstückserwerb oder Verkauf
Der Erwerb oder der Verkauf eines Grundstückes wirft viele Rechtsfragen auf, die bereits vor der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages zu klären sind. Details bei dinglichen Rechten am Grundstück, wie Erbbaurecht, Grundschuld, Nießbrauch oder Rentenschuld, sind entscheidend. Wir beraten Sie zu den sich aus den Verträgen ergebenden Rechten und Pflichten, prüfen die Vertragsentwürfe und unterstützen mit unserem Fachwissen bei Vertragsverhandlungen.
Für Eigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaften zeichnen sich durch eine hohe rechtliche Komplexität und eine Vielzahl an Beteiligten aus. Die unterschiedlichen Vorstellungen der Beteiligten über die Nutzung des eigenen Eigentums und des Gemeinschaftseigentums werfen immer wieder Rechtsfragen zwischen den Eigentümern untereinander und der Wohnungseigentümergemeinschaft auf. Wir helfen bei der Vorbereitung und Durchführung Ihrer Eigentümerversammlung, beraten Sie bei allen wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen, prüfen Eigentümerbeschlüsse auf ihre Rechtswirksamkeit und vertreten Sie vor Gericht, wenn sich ein gerichtlicher Rechtsstreit nicht mehr vermeiden lässt.